Stehen Dominas unter Schweigepflicht?

Immer wieder fragen mich ängstliche Kunden beim Erstgespräch, wie es um meine Schweigepflicht stehe. Sie fürchten, dass ich all die Fantasien, welche sie mit mir ausleben wollen, plötzlich an irgendwelche Leute ausplaudern könnte.

Prostituierte und Dominas sind von Gesetzes wegen NICHT an eine Schweigepflicht gebunden. Allerdings werden sie sich in jedem Fall auf „berufsgebundene Diskretion“ berufen. Das ist im streng juristischen Sinn zwar nicht dasselbe, läuft aber auf das Gleiche heraus. Zudem gehören Angaben zum Sexualleben laut Artikel 8 der Datenschutzrichtlinien der EU zu den „besonders sensiblen Daten“.

Keine meiner Berufskolleginnen wäre je so verrückt und würde Informationen über ihre Klienten herausgeben. Warum nicht? Ganz einfach. Sie wäre schneller alle Kunden los, als sie Bankrott buchstabieren könnte.

Warum bin ich diesbezüglich wieder mal ein Sonderfall?

Wie ihr wisst, bin ich nebst meinem Traumberuf Domina auch noch diplomierte Sexualtherapeutin. Neben den zahlreichen Vorteilen, die dir daraus für das Ausleben deines Fetisches erwachsen garantiert es dir zusätzlich hundertprozentige Verschwiegenheit. Und diesmal auf gesetzlicher Grundlage. Aufgrund meines Therapeutenberufes bin ich ebenso der Schweigepflicht unterworfen wie Ärzte, Richter und Anwälte.

Was beinhaltet die Schweigepflicht?

Die gesetzlich verankerte Schweigepflicht verbietet es mir, jegliche Daten von Klienten an Drittpersonen weiterzugeben. Dies gilt selbst für Familienangehörige. Es erfährt also niemand, WER WANN meine Dienste in Anspruch genommen hat, noch was deren INHALT war.
Ich habe diese Verschwiegenheit schon oft unter Beweis gestellt. Immer wieder einmal kommt es vor, dass bei mit eine Ehefrau anruft und wissen will, was ihr Mann bei mir oder ich mit ihrem Mann gemacht habe. Es ist noch nie vorgekommen, dass auf diese Weise jemand etwas von mir oder einer anderen Person erfahren hätte.
Wie die Sprechstundenhilfe beim Arzt unterliegen nämlich auch meine Mitarbeiter der Schweigepflicht.
Nicht einmal einer Berufskollegin darf ich mich austauschen. Es sei denn, ich hole mir bei jemandem Rat. Dann verwende ich allerdings ausschliesslich anonymisierte Daten.
Selbst im Todesfall eines Klienten bleibt die Schweigepflicht bestehen.

Wann darf die Schweigepflicht gebrochen werden?

Es gibt drei Ausnahmen, in denen ich mich nicht an die Schweigepflicht halten muss.

Entbindung durch den Klienten

Ich darf anderen Leuten von dir erzählen, falls du das wünschst und mir ausdrücklich erlaubst. Das kann sein, wenn du für dein Coaching deine Frau miteinbeziehen willst.
Es gibt allerdings auch Leute, die der Gedanke geil macht, dass ich ihre Ehe, ihr Arbeits- oder Sozialleben zerstöre. Ich soll dann beispielsweise ihre Frauen, Chefs und Freunde anrufen und dort alles über den Klienten erzählen.
Da diesem Wunsch ein Fetisch zugrunde liegt, biete ich in solchen Fällen meine Dienste als Therapeutin an. Nie würde ich so etwas tatsächlich tun, da es unmoralisch ist und gegen unser Berufsethos verstösst.

Selbstgefährdung

Falls jemand zur Gefahr für sich selbst wird, sich also körperlich oder psychisch in erheblichen Schaden zufügen will, habe ich das Recht dies zu melden.
Beispielsweise, wenn einer unter Drogen mit der Henkerschlinge in den Keller steigt, um dort seine lang gehegten Hinrichtungsfantasien umzusetzen, werde ich die Rettungskräfte losschicken. Ebenso kommt es schon mal vor, dass Leute mir einen Suizid ankündigen, weil sie sonst niemanden haben, mit dem sie reden können.
Ein interessanter Fall war auch der Typ, der so lange drohte, sich mit Plastiktüten zu ersticken, bis ich die Polizei verständigt hab. Als Onlinedomina bin ich ja strickt gegen Atemreduktionsspiele. Das Resultat war ein grösseres Aufgebot an Ordnungskräften, nur weil einer einen makaberen Humor hatte.

Fremdgefährdung

Die dritte Ausnahme ist bei einer Fremdgefährdung oder das Androhen einer Straftat.
Wenn ich aus deinen Äusserungen erfahre, dass du vorhast, jemanden ernsthaft zu verletzen oder gar zu töten, bin ich ebenfalls meiner Schweigepflicht entbunden und darf die Behörden einschalten. Das gilt nicht, falls du mir ganz allgemein gestehst, dass du Mordfantasien hast. Auch wenn du mal erwähnst, dass das Ableben deines Chefs ein Gewinn für die gesamte Menschheit wäre, schicke ich dir nicht die Polizei ins Haus.
Erst bei begründetem Verdacht auf eine Fremdgefährdung würde ich aktiv werden. Durch meine psychologische Ausbildung kann ich das eine gut vom anderen unterscheiden oder diagnostizieren, wenn jemand in einem wahnhaften Zustand ist.
Auch beim nachträglichen Geständnis einer Straftat bin ich verpflichtet, eine Meldung zu machen.
Ein ganz schwieriges Kapitel ist das Gebiet der Pädophilie. Es ist für mich nicht leicht, wenn Menschen mir anvertrauen, dass sie diesbezügliche Phantasien hegen. Auch hier werde ich zuerst meine Hilfe als Therapeutin anbieten und versuchen, das Problem auf diese Weise zu lösen. Es gab aber schon Fälle, in denen ich eine Gefährdung der Kinder in der Familie des Klienten sah und reagieren musste.

Sicherheit durch Schweigepflicht

Du siehst also, dass du mir getrost all deine geheimen Fantasien und Wünsche anvertrauen kannst. Auch falls du mal fremdgegangen bist und darüber reden willst, wird niemand jemals von mir etwas erfahren.
Käme heraus, dass ich diesbezüglich die Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätte, drohten arge Konsequenzen für mich und meine Mitarbeiter.
Die Schweigepflicht bindet im moralischen als auch im wirtschaftlichen Sinn.

Ich freue mich also auf dich, deine Geheimnisse und dein Vertrauen in meine Verschwiegenheit. Denn eher wird der Papst evangelisch, als dass ich etwas über meine Klienten ausplaudere!

 

Dominante Grüsse, Deine Lady Penelope

Schreib einen Kommentar